44-t-Regelung

Fahrzeuge im Vor- und/oder Nachlauf zu oder vom nächstgelegenen geeigneten Terminal innerhalb von 150 km Luftlinie dürfen ein Gesamtgewicht von 44 t haben – im Gegensatz zu Fahrzeugen im reinen Straßengüterverkehr mit einem zulässigen Maximalgewicht von 40 t  (53. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – 53. StVZOAusnV) . Der Transport größerer Mengen führt hier zu Einsparungen von Lkw-Fahrten.