Annahmeschluss

Der Annahmeschluss beschreibt den Zeitpunkt der Annahme der letzten Ladeeinheit für einen bestimmten Transport (Zug/ Binnenschiff) im Terminal.
Mit Unterschrift der beiden Vertragspartner (Auftraggeber und Auftragnehmer, i.d.R. Absender (Verlader oder Spediteur) und Frachtführer (oder Spediteur)) auf dem Versandauftragsformular (Frachtbrief, Konnossement) ist die Annahme der Ladeeinheit erfolgt.  

In den öffentlichen Fahrplänen von Kombioperateuren sind teilweise der Annahmeschluss und die Bereitstellungszeit vermerkt.