Anschlussförderung

„Auf Grundlage der Anschlussförderrichtlinie gewährt der Bund Unternehmen in privater Rechtsform finanzielle Zuwendungen für die Errichtung, die Reaktivierung, den Ausbau und den Ersatz von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Anlagen sowie Zuführungs- und Industriestammgleisen. Der Bund beabsichtigt mit diesem Förderprogramm die Sicherung bisheriger Verkehre auf der Schiene und eine zusätzliche Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse anteilig auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass sich die Unternehmen verpflichten, innerhalb des Förderzeitraums bei Ersatz mindestens das bisherige bzw. bei Neu-, Ausbau und Reaktivierung das neue zusätzliche Frachtvolumen über den geförderten Anschluss auf der Schiene zu transportieren.“

Quelle: EBA URL: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_node.html;jsessionid=8552C37225278B88B214E181595B3580.live11293