„Der Bund finanziert Neubau-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes im Rahmen der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel. Neu- und Ausbaumaßnahmen erfolgen entsprechend dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege. Für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz stehen Bundesmittel im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zur Verfügung; die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind selbst dafür verantwortlich, die Ersatzinvestitionen auszuwählen. Die Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege tragen die Eisenbahnen des Bundes hingegen selbst. Der überwiegende Teil der Bundesmittel wird auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) gewährt. In der Regel handelt es sich um nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse, die der Bund im Wege der Vollfinanzierung zur Verfügung stellt. Die Bundesmittel für weitere Programme und Richtlinien fließen überwiegend als Anteilsfinanzierung.“
Quelle: EBA URL: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/finanzierung_node.html