Finanzielle Förderung nicht-bundeseigener Terminals

„Um mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und Wasserstraße zu verlagern, fördert der Bund seit 1998 den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Von den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben werden bei Neu- und Ausbau von KV-Umschlaganlagen bis zu 80 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Förderanträge für Anlagen des KV Schiene/Straße oder Schiene/Schiene werden beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße oder Wasserstraße/Wasserstraße bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gestellt. Die GDWS ist zudem Bewilligungsbehörde für trimodale Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße) mit einem Schwerpunkt der Investition in die Wasserstraßeninfrastruktur. Das EBA ist Bewilligungsbehörde bei trimodalen Anlagen mit einem Schwerpunkt der Investition in die Schieneninfrastruktur.“

Quelle: BMDV: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/umschlaganlagen-foerderrichtlinie.html

Die bestehende Förderrichtlinie wurde bis zum 30.09.2022 verlängert.