Geschwindigkeitsbegrenzung

In der Straßenverkehrs-Ordnung § 3 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftwagen (Lkw) in Deutschland innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt.  

Auf Bundesstraßen gilt für

  • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen = 80 km/h, 
  • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen = 60 km/h. 

Auf Autobahnen gilt für

  • Lkw unabhängig vom Gesamtgewicht = 80 km/h.

In anderen europäischen Ländern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in den allermeisten Fällen 80 oder 90 km/h.  

(vgl. Bußgeldkatalog 2023.)