In der Straßenverkehrs-Ordnung § 3 ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftwagen (Lkw) in Deutschland innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt.
Auf Bundesstraßen gilt für
- Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen = 80 km/h,
- Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen = 60 km/h.
Auf Autobahnen gilt für
- Lkw unabhängig vom Gesamtgewicht = 80 km/h.
In anderen europäischen Ländern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in den allermeisten Fällen 80 oder 90 km/h.
(vgl. Bußgeldkatalog 2023.)