Institutionelle KV-Förderung

Investitionen in den Neu- und Ausbau von nicht-bundeseigenen Umschlaganlagen (Terminals des Kombinierten Verkehrs) in Deutschland sowie Investitionen in den Ersatz bestehender Umschlaganlagen oder Umschlaganlagenteile werden mit bis zu 80% Bundesmitteln gefördert. Zuständig für die Antragstellung ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (DGWS). Auch die Schweiz und Österreich stellen Bundesmittel für die Förderung der KV-Infrastruktur zu Verfügung. Für bundeseigene Umschlagbahnhöfe in Deutschland gibt es die Förderung über das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG). Aufgrund dieser Förderung ist das KV-Terminalnetz in Deutschland umfangreich ausgebaut. Die regelmäßig stattfindende Novellierung ermöglicht neben der Überprüfung auch eine Angleichung der Förderbedingungen an die aktuellen Markttrends. 

Download der Förderrichtlinie von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs.

Weitere Informationen zur KV-Förderrichtlinie: bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/umschlaganlagen-foerderrichtlinie.