Die flächendeckende Nutzung von 740 Meter langen Zügen (EU-Standard Zuglänge) rückt, nach einer positiven Entscheidung im Jahr 2018, in den Fokus des Bundesverkehrsministeriums. Für den KV bedeutet dies je Zug zwischen acht und zwölf Container mehr.7 Pläne für den Einsatz von bis zu 1.500 Meter langen Zügen runden die positiven infrastrukturellen Entwicklungen ab, nachdem diese, insbesondere die der Gleisanschlüsse, innerhalb der letzten 30 Jahre stark vernachlässigt bzw. abgebaut wurden. Seit Ende 2016 gelten zudem die erneuerten Gleisanschluss-Förderrichtlinien nach denen der Neu und Ausbau von Gleisanschlüssen gefördert werden soll.8 Einen weiteren aktuellen Trend bildet der Einsatz immer größerer Containerschiffe, die mehr als 20.000 Container transportieren können. Dies hat Auswirkungen auf die Hafen- und Wasserstraßeninfrastruktur. In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Investitionen u.a. in die Vertiefung der Hafenzufahrten, in größere Auslegekräne und mehr Flächen zur Zwischenabstellung an Land getätigt. Das zunehmende Aufkommen von Trailerverkehren im KV stellt einen weiteren wichtigen Trend dar. Die vorrangige Abstellung von Trailern in Binnenterminals bedarf einer größeren Fläche als die für stapelbare Container. Neben der Schaffung entsprechender Flächenkapazitäten gibt es innovative Konzepte zur Stapelbarkeit von Trailern sowie konzipierte und bereits am Markt geprüfte innovative Umschlagtechnologien für nicht kranbare LE.
Quelle: ERFA KV Praxisleitfaden