Kleinwasserzuschlag (KWZ)

In der Binnenschifffahrt kann bei niedrigem Pegelstand ein Binnenschiff oftmals nicht mehr die volle Tonnage befördern, da das Schiff zu viel Tiefgang hätte. Somit wird für den Transport der gleichen Tonnage mehr Schiffsraum benötigt. Durch die geringere Auslastung der vorhandenen Binnenschiffe und die Charterung von zusätzlichem Schiffsraum steigen die Kosten. In der Binnenschifffahrt wird in diesem Fall der s.g. Kleinwasserzuschlag abgerechnet. Dies ist ein Zuschlag zur Fracht, den der Kunde zahlen muss. Der Kleinwasserzuschlag wird nur für beladene Container abgerechnet. Da der Binnenschiffer meist pauschal für die Reise bezahlt wird, bleibt damit der Transport wirtschaftlich. (Quelle: Oliver Haas, CTS Container-Terminal GmbH, Rhein-See-Land-Service)

Beispiel KWZ Kaub 

(Quelle: Contargo. URL: https://www.contargo.net/de/goodtoknow/lws/kaub/)