Nationales Klimaschutzgesetz

Das nationale Klimaschutzgesetz ist im Jahr 2019 in Kraft getreten und bildet das zentrale rechtliche Fundament für den verpflichtenden Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland. Dabei orientiert sich das Klimaschutzgesetz an den Vorgaben zur CO2 Reduktion der Europäischen Union. Bereits im Jahr 2021 wurde das Gesetz novelliert mit dem Ziel verbindlichere CO2-Minderungsziele bis zum Jahr 2045 festzulegen.   

Das im Klimaschutzgesetz verankerte Ziel lautet, dass die Bundesrepublik bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger CO2 ausstößt als im Jahr 1990. Für das Jahr 2040 sollen bereits 88 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990 ausgestoßen werden und im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.  

Im Klimaschutzgesetz werden konkrete Minderungsziele für die folgenden Sektoren festgelegt:   

  • Energiewirtschaft 
  • Industrie 
  • Gebäude 
  • Verkehr
  • Landwirtschaft 
  • Abfallwirtschaft 

Weitere Informationen unter BMWK.

Download Bundes-Klimaschutzgesetz (2021) unter: www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz