Der Einsatz des Lastkraftwagens (Lkw) im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs (KV) hat mehrere Vorteile gegenüber dem Einsatz des Lkw im reinen Straßengüterfernverkehr:
- das maximale Gesamtgewicht liegt bei 44t anstatt wie im reinen Straßengüterverkehren bei 40t (53. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – 53. StVZOAusnV),
- sie sind von Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen ausgenommen (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot),
- sie sind von der Kfz-Steuer befreit (Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002) § 3 Ausnahmen von der Besteuerung),
- Straßennutzungsgebühren (Maut) für die gefahrenen Kilometer per Lkw lassen sich durch die Nutzung des KV reduzieren bzw. gar vermeiden,
- es ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich durch regionale Transporte statt Fernverkehr.