44-t-Regelung
Fahrzeuge im Vor- oder Nachlauf zu oder vom nächstgelegenen geeigneten Terminal innerhalb von 150 km Luftlinie dürfen ein Gesamtgewicht von 44 t haben – im Gegensatz zu Fahrzeugen im reinen Straßengüterverkehr mit einem zulässigen Maximalgewicht von 40 t. (53....