Um Güter in den Hafenterminals umschlagen zu können, wird für die Hafennutzung ein sogenanntes Ufergeld pro umgeschlagene Tonne oder TEU verlangt. Die Höhe des Ufergeldes ist in der jeweiligen Hafenordnung geregelt.
(Vgl. viadonau (2019): Handbuch der Donauschifffahrt.)