Der Verlader ist Eigentümer bzw. Bereitsteller des zu transportierenden Gutes. In der Regel beauftragt er seinen (Haus-)Spediteur oder auch direkt einen Kombi-Operateur, Frachtführer, ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) oder eine Reederei die Transportorganisation und/ oder -durchführung zum Empfänger zu übernehmen.
(Vgl. Posset et al. (2014): Intermodaler Verkehr Europa: 63-69.)