In der Praxis liegt die Distanz zum nächstgelegenen geeigneten Terminal bei ca. 30 km im straßenseitigen Vor- und Nachlauf. Rund 10 % der erfolgreichen Nutzer haben auch eine längere Distanz zum bzw. vom Terminal mit bis zu 100 km bei sehr großen Gesamtdistanzen. Ab rund 300 km im Hauptlauf mit ca. 30 km Vor- bzw. Nachlaufdistanz ist der Kombinierte Verkehr oft kostenneutral zum reinen Straßengüterfernverkehr.
(Vgl. IML/ SGKV (2020): Praxisleitfaden für den Kombinierten Verkehr (ERFA/KV).)
Die Kosten im straßenseitigen Vor- und Nachlauf werden zumeist nach Zonen berechnet. In einem Fallbeispiel aus der Praxis wird der Vor-/ Nachlauf per LKW in folgende Zonen unterteil:
- Distanzen <= 20 km
- Distanzen <= 40 km
- Distanzen <= 150 km.
Die Berechnung erfolgt in EUR/LE * km. Je höher die Distanz, desto geringer der Preis pro Ladeeinheit (LE).